IBG Immobilienverwaltung Buchhaltungsservice Ursula Gryza

Immobilienverwaltung
Buchhaltungsservice
Ursula Gryza

Bensberg
Schloßstraße 81
51429 Bergisch Gladbach

Bürozeiten:
Termine nach Vereinbarung

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Willkommen

IBG BensbergHerzlich Willkommen auf unserer Internetpräsenz. Lernen Sie unsere Informationen rund um unsere Dienstleistungen in den Bereichen Hausverwaltung und Buchhaltungsservice kennen. Unsere Kunden aus dem Raum Bergisch Gladbach, Overath, Kürten, Gummersbach, Nümbrecht und angrenzenden Orten erreichen uns zu den Bürozeiten in unserem Büro auf der Schloßstraße in Bergisch Gladbach-Bensberg.

Sie suchen kompetente Hilfe im Bereich der Immobilienverwaltung / Buchhaltung, weil

  • Sie kein Geld verlieren wollen,
  • Sie nicht genügend Zeit erübrigen können,
  • Sie nicht immer über alle rechtlichen Bestimmungen und Neuerungen informiert sind,
  • Ihnen eigentlich bewusst ist, das Sie die Buchhaltung vernachlässigen und dies ändern wollen,
  • es Sie ärgert, gesetzliche Abgabefristen nur schwer einhalten zu können,
  • Sie die Hausverwaltung/Buchhaltung gerne abgeben würden, sofern es sich für Sie „rechnet”.

Da haben Sie aber Glück, das Sie auf uns gestoßen sind!

Wir sind genau der richtige Partner für Sie, da

  • wir mit Freude und Enthusiasmus Ihre Aufgaben übernehmen,
  • wir mit Ihnen ein klares Konzept erarbeiten und umsetzen,
  • wir - für Sie stressfrei - alle rechtlichen Bestimmungen und Fristen beachten,
  • wir Ihnen durch umfassende Transparenz die Handlungsfreiheit für Ihr Kerngeschäft geben,
  • unsere Kostenstruktur für Sie nachvollziehbar und berechenbar ist,
  • wir vertrauensvoll mit Ihnen zusammenarbeiten – Sie haben immer einen Ansprechpartner.

Der nächste Schritt muss jetzt von Ihnen kommen…

Wir freuen uns auf Sie.

Ihr Team von IBG

So finden Sie uns

Wir über uns

Über unsWer eine Immobilienverwaltung und einen Buchhaltungsservice betreiben möchte, sollte Freude am Umgang mit Kunden sowie eine gewisse Leidenschaft für Zahlen und rechtliche Zusammenhänge besitzen. Dies hat sich bei mir schon während der Studienzeit an der juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sowie durch erste Tätigkeiten im Krankenhauscontrolling entwickelt.

Gebündelt wurde dies durch die Weiterbildung zur Fachwirtin der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Nach jahrelanger, erfolgreicher Tätigkeit in diesem Bereich erfolgte konsequenterweise der Schritt in die Selbstständigkeit.

Aus der über 25-jährigen Berufserfahrung haben sich viele konkrete Ideen entwickelt, die Ihnen als Kunde durch klare Konzepte zugute kommen.

Im Immobilienbereich liegt unser Schwerpunkt auf der wirtschaftlichen Verwaltung von Wohn- und Gewerbeobjekten. Die Vermittlung von Wohn- und Gewerbeobjekten überlassen wir gerne anderen Unternehmen. Wir sind Ihnen jedoch in allen Fragen rund um die Immobilie behilflich.

Für Kleingewerbe aus Handwerk und Handel übernehmen wir gerne die laufende Buchhaltung sowie Fakturierungs-, Mahn- und Zahlwesen.

Firmeninhaber: Ursula Gryza · Fachwirtin in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft

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Immobilienverwaltung

Hausverwaltung

HausverwaltungWir verwalten für Sie sowohl Gewerbe-Immobilien, gemischt gewerbliche Objekte, reine Wohnobjekte, frei finanziert oder öffentlich gefördert.

  1. Technische Verwaltung

    • Vorschläge zur Instandhaltung und Instandsetzung Ihrer Immobilie.
    • Beauftragen von Handwerkern, Abnahme der Arbeiten, bei größeren Maßnahmen nach Rücksprache mit Ihnen unter Mithilfe eines Architekten, Prüfen der Rechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit und Übernahme der Zahlung.
    • Abwicklung von Versicherungsschäden: Aufnahme des Schadens, Meldung des Schadens bei der Versicherung, Beauftragung der Handwerker für die Schadensbehebung nach Freigabe der Versicherung, Beauftragung der Behebung der Folgeschäden, Abnahme der Arbeiten, Prüfen der Rechnungen aufgrund sachlicher und rechnerischer Richtigkeit und Übernahme der Zahlung.
    • Eine jährliche Objektbegehung mit Ihnen.
    • Abschluss von Wartungsverträgen für Heizung, Feuerlöscher, Rauchabzugsanlage, Rolltore, Dach, Aufzug.
    • Überwachung der Einhaltung von Wartungsintervallen.
    • Ablesen der Verbrauchsstände und Weitergabe der Stände an die Versorgungsunternehmen.
    • Überwachung der Einhaltung der Hausordnung.
    • Erstellen von Abmahnungen an Mieter wegen Nichteinhaltung der Hausordnung oder anderer Vergehen der Mieter.
    • Entgegennahme von Beschwerden der Mieter und Abwenden der Ursachen.
    • Abschluss von Mietverträgen, Wohnungsabnahmen, Wohnungsübergaben.
  2. Kaufmännische Verwaltung

    • Einrichtung eines Kontos auf Ihren Namen.
    • Verbuchen der Mieteinnahmen, Überwachung des Zahlungsverkehrs, Mahnwesen.
    • Bei Zahlungsverzug nach Rücksprache mit Ihnen Beauftragung eines Anwaltes zur Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens bzw. zur Räumungsklage.
    • Erstellung einer monatlichen Einnahmen/Ausgaben-Rechnung, damit Sie einen Überblick erhalten über die Wirtschaftlichkeit Ihres Objektes.
    • Vornahme von monatlichen Auszahlungen von Überschüssen auf Ihr privates Konto. Auf dem Verwaltungskonto sollte jedoch immer ein mit Ihnen zu vereinbarender Betrag stehen bleiben, damit jederzeit die Liquidität gegeben ist.
    • Durchführen von Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen, aufgrund Vergleichsmiete (Mietspiegel) sowie Index.
    • Korrespondenz mit Mietern.
    • Überwachung der Kautionseingänge.
    • Erstellung der Betriebskostenabrechnung.
    • Erstellung der Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen für Ihre Mieter.
    • Korrespondenz mit Ihrem Steuerberater.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein für Sie unverbindliches Angebot.

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WEG-Verwaltung

WEG-VerwaltungWir verwalten Objekte von 2 Einheiten an. Bei uns werden Sie nicht abgewiesen, weil Ihre Eigen­tümer­gemein­schaft zu klein ist.

  1. Allgemeine und technische WEG-Verwaltung

    • Überwachung des Objektzustandes.
    • Begehungen mit dem Beirat.
    • Durchführen von Beiratssitzungen.
    • Durchführung der Eigentümerversammlung.
    • Führen der Beschlusssammlung.
    • Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft.
    • Vorschläge zur Instandhaltung bzw. Modernisierung unterbreiten.
    • Abwicklung von Versicherungsschäden: Aufnahme des Schadens, Meldung des Schadens bei der Versicherung, Beauftragung der Handwerker für die Schadensbehebung nach Freigabe der Versicherung, Beauftragung der Behebung der Folgeschäden, Abnahme der Arbeiten, Prüfen der Rechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit und Übernahme der Zahlung.
    • Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen nach Beschluss der Eigentümergemeinschaft, Einholen von Angeboten, Angebotsvergleich und Vergabe an den günstigsten zuverlässigen Anbieter.
    • Abschluss von Wartungsverträgen für Heizung, Feuerlöscher, Rauchabzugsanlage, Rolltore, Dach, Aufzug.
  2. Kaufmännische WEG-Verwaltung

    • Überprüfen der Eingangsrechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit.
    • Erstellung von Wirtschaftplänen für das laufende Wirtschaftsjahr unterteilt in umlegbare und nicht umlegbare Kosten.
    • Erstellung von Hausgeldabrechnungen für das abgelaufene Wirtschaftsjahr, unterteilt nach umlegbaren und nicht umlegbaren Kosten.
    • Erstellung von Einnahmen Ausgaberechnungen für das abgelaufene Wirtschaftsjahr.
    • Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage nach dem neuesten Urteil des BGH.
    • Erstellung von Summen- und Saldenlisten gemäß dem Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft.
    • Überwachung des Zahlungsverkehrs, Mahnwesen, nach Beschluss Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Eintreibung der Hausgeldrückstände bis zur Entziehung des Wohnungseigentums.
    • Berechnung von Sonderumlagen und deren Anforderung.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

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Abrechnungsservice

AbrechnungsserviceSie als Eigentümer eines vermieteten Hauses / einer vermieteten Wohnung wollen nicht die Betriebs­kosten­abrechnung für Ihre Mieter erstellen. Sie möchten sich nicht mit Mietervereinen oder Rechtsanwälten nach erfolgter Abrechnung auseinandersetzen.

Wir erstellen für Sie eine rechtssichere Betriebskostenabrechnung.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

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Vermietungen

Provisionsfreie VermietungenProvisionsfreie Vermietung von Wohnungen

Die Wohnungen werden ausschließlich provisionsfrei vergeben. Wir benötigen jedoch eine Schufa-Auskunft von Ihnen. Diese können Sie unter www.meineSCHUFA.de einholen. Vorab können Sie sich bei Interesse am Mieten eines vorgestellten Wohnobjektes unsere Mieterselbstauskunft an dieser Stelle herunterladen, ausfüllen und an unsere Postanschrift „IBG Ursula Gryza, Schloßstraße 81, D-51429 Bergisch Gladbach” zurücksenden.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Ihr Team von ibg-immo.de

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Websiteerstellung

WebsiteerstellungInternetpräsenz für den Verkauf / die Vermietung von gewerblichen / privaten Objekten.

Sie möchten Ihr Haus verkaufen / vermieten und sich im Internet entsprechend darstellen – kein Problem. Wir erstellen Ihnen einen entsprechenden Internetauftritt – seriös, ansprechend und professionell:

Was können Sie erwarten?

  • Umfassende Informationen über das Objekt
  • Aussagekräftige Bilder, welche die Vorteile eindrucksvoll demonstrieren
  • Kontaktformular für den erfolgreichen Erstkontakt
  • Rechtsicheres Impressum
  • Einbindung und Verlinkung in / mit Immobilienscout24.de
  • Zeitnahe Abwicklung Ihres Auftrags

Welche Arbeiten übernehmen wir für Sie?

Das hängt ganz von Ihnen ab. Folgende Tätigkeiten können wir gerne übernehmen:

  • Erstellen der Texte in Absprache mit Ihnen
  • Anfertigen der entsprechenden Bilder / Überarbeitung und Optimierung uns zur Verfügung gestellter Bilder
  • Anlegen eines Kontos in Immobilienscout24 mit Verlinkung und Anfertigung der Angebotsmaske
  • Übernahme von etwaigen Änderungen bei Text und Bild

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Erstellung einer solchen Internetpräsenz ist an keine Bedingungen gebunden. Das heißt, Sie sind bei der Vermietung / beim Verkauf völlig eigenständig – dieses muss nicht über uns erfolgen! Dies ist ein völlig eigenständiger Service. Natürlich haben wir aber auch gegen eine tiefergehende Zusammenarbeit nichts einzuwenden.

Welche Kosten entstehen Ihnen dabei?

Die - für Sie - interessanteste Frage ist immer am schwierigsten zu beantworten. Natürlich sind die Kosten auch ein Abbild der Tätigkeiten, die durch uns erbracht werden müssen.
Aus den bisherigen Projekten gehen wir von einem Sockelbetrag von 350,- EUR für Erstellung der Homepage sowie Grundeinrichtung in Immobilienscout24 aus (natürlich ohne die Gebühren, die bei ImmobilienScout24 selbst anfallen).

Unsere Leistung besteht ausschließlich in der Erstellung der Internetpräsenz. Wir treten weder als Vermittler oder Makler auf. Daher gibt es für Sie auch keine weiteren Kosten wie Maklergebühr / Provision. Für die gesamte Abwicklung des Verkaufes / der Vermietung sind Sie selbst verantwortlich.

Buchhaltung

BuchhaltungBuchhaltung und Fakturierung

Sie haben ein kleines Unternehmen und niemanden, der für Sie die laufende Buchhaltung erledigt. Dies übernehmen wir gerne für Sie. Sie erhalten von uns monatliche Summen- und Saldenlisten sowie betriebswirtschaftliche Auswertungen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Buchhaltungsservice

Lagern Sie doch einfach Ihre Buchhaltung und Fakturierung aus!

Sie betreiben erfolgreich einen Handwerksbetrieb, ein Dienstleistungsunternehmen oder ein Ladenlokal, aber für Sie lohnt es sich noch nicht, Spezialisten für die Verwaltung Ihres Unternehmens einzustellen.
Übertragen Sie uns die kaufmännische Abwicklung Ihrer Geschäfte und kümmern Sie sich um Ihre Kernaufgaben, mit denen Sie Ihr Geld verdienen. Bringen Sie uns einfach Ihre Unterlagen vorbei, wir sortieren diese und verbuchen die Belege in unser Buchhaltungsprogramm „Lexware Professional”.
Auf Wunsch holen wir Ihre Unterlagen bei Ihnen vor Ort ab gegen eine Fahrtkostenpauschale von

  • 10,00 € zuzüglich Umsatzsteuer im Gemeindegebiet Nümbrecht sowie im Stadtgebiet Bergisch Gladbach
  • 20,00 € zuzüglich Umsatzsteuer im übrigen Kreisgebiet Gummersbach und Bergisch Gladbach

Unsere Leistungen sind im Einzelnen:

  1. Finanzbuchhaltung

    • Buchung der laufenden Geschäftsvorgänge i.S. § 6 Nr. 3 + 4 StBerG
    • Sortierung und Kontierung der Belege
    • Überwachung der Zahlungseingänge (Debitoren einschl. Mahnwesen)
    • Vorbereitung und Überwachung der Zahlungsausgänge (Kreditoren)
    • Führung des Kassenbuches und anderer Grundbücher
    • Kontenabstimmungen
    • Vorbereitung der Jahresabschlüsse und Abstimmung mit dem Steuerberater
    • Einrichtung einer Finanzbuchführung als Einnahme-/ Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG oder als Bilanzierung
    • Erstellen von monatlichen Auswertungen, damit sie jederzeit einen Überblick über Ihre Finanzen haben
  2. Lohnbuchhaltung

    • Lohn- und Gehaltsabrechnungen inkl. Versand
    • Abwicklung der Sozialabgaben:
      • Bestandspflege (An/Abmeldungen) für die Krankenkassen,
      • Jahresmeldungen für die Krankenkassen
      • Abrechnung der Beiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung
    • Abwicklung mit der Berufsgenossenschaft
    • Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnfortzahlung und ähnliches
    • Lohnkonto, Berichte intern und extern
    • Übernahme in FiBu, Auszahlungsvorbereitung
    • Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Meldung geringfügig Beschäftigter

Eine Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater ist selbstverständlich. Wir bereiten alles vor, damit dieser Ihre Steuererklärung schnell und effizient erstellen kann.

Fakturierung

Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung Ihrer Ausgangsrechnungen nach Ihren Vorgaben, damit Sie sich ausschließlich Ihren Geschäften widmen können.

Unsere Leistungen rechnen wir einmal im Monat mit Ihnen ab. Unsere Stundensätze liegen zur Zeit bei 45,00 € zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Bei größerem Umfang arbeiten wir auch mit Pauschalen, sprechen Sie uns einfach an.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Dienstleistungen der IBG sowohl in bestehenden als auch in zukünftigen Geschäftsverbindungen. Abweichende Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Individualabreden im Dienstleistungsvertrag und in Angeboten gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

2. Vertragsabschluss

Das Vertragsverhältnis kommt mit Unterzeichnung eines schriftlichen Dienstleistungsvertrages durch beide Vertragsparteien zustande. Einseitig erteilte Aufträge werden verbindlich erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die IBG.

3. Vertragsgegenstand

Der Gegenstand der von der IBG zu erbringenden Dienstleistung ergibt sich ausschließlich aus dem zugrunde liegenden schriftlichen Dienstleistungsvertrages oder aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Buchhaltungsservice der IBG erbringt Leistungen im Rahmen des §6 Ziffer 3 und 4 STBerG.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Er hat insbesondere unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Daten, Unterlagen und Informationen vollständig und so rechtzeitig zu überlassen, dass der IBG eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Dies gilt entsprechend für alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten.

5. Haftung

Die IBG haftet grundsätzlich für eigens sowie für das Verschulden seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt sowie sonstige nicht von der IBG zu vertretende, unvorhersehbare, unvermeidbare und außergewöhnliche betriebsfremde Ereignisse ist die Haftung ausgeschlossen.

6. Mitwirkung Dritter

Die IBG ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages fachkundige Dritte heranzuziehen, für die die Geheimhaltungs- und Datenschutzbestimmungen nach Maßgabe der Ziffer 8 gleichermaßen gelten.

7. Geheimhaltung/Datenschutz

Die IBG verpflichtet sich, über alle Daten und Tatsachen, die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren und Daten des Auftraggebers nur soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Eine Weitergabe von Daten und sonstigen Informationen an Dritte erfolgt ausschließlich, wenn dies für die Erreichung des Vertragszweckes erforderlich oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung zwingend ist. Der Auftraggeber kann dem Büroservice der IBG jederzeit von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbinden.

Der Auftraggeber versichert, die nach dem Bundesdatenschutzgesetz erforderlichen Einwilligungen zur Übermittlung personenbezogener Lohnabrechnungsdaten an die IBG von den betreffenden Personen zuvor eingeholt zu haben. Für die Datenübermittlung an die IBG ist der Auftraggeber verantwortlich.

Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der übermittelten personenbezogenen Daten zu verlangen.

Die Verschwiegenheitspflicht der IBG besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Die IBG ist insbesondere gegenüber ihrer Vermögensschaden­haftpflichtversicherung von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung befreit, soweit sie nach den dortigen Versicherungsbedingungen zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.

Die Verschwiegenheitsverpflichtung der IBG gilt über die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus.

8. Preise/Zahlungsbedingungen

Die Preise für die von der IBG zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach den jeweils angebotenen bzw. akzeptierten Einzelpreisvereinbarungen.

Alle in den Angeboten und Verträgen enthaltenen Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzukommt.

Die IBG stellt die von ihr erbrachten Leistungen frühestens am letzten Tage der jeweiligen Leistung zugrunde liegenden Abrechnungsperiode monatlich in Rechnung oder direkt nach Abschluss eines Einzelauftrages. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung durch den Auftraggeber fällig.

9. Vertragsdauer/Kündigung

Der Vertrag beginnt zum vereinbarten Termin, hilfsweise mit Beginn der Arbeiten gemäß Ziffer 2.

Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Leistungszeit oder durch Kündigung. Die Kündigungszeit beträgt 1 Monat zum Quartalsende zum Ablauf des nächsten Quartalsende.

Nach Beendigung des Vertrages und Erledigung eventuell anfallender Abschlussarbeiten stellt die IBG dem Auftraggeber sämtliche übergebenen Unterlagen zur Verfügung sowie selbst erstellte bzw. angeforderte Unterlagen.

10. Gerichtsstand

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung zwischen den Parteien vorliegen, ist der Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien Gummersbach, der IBG bleibt jedoch vorbehalten, Ansprüche auch am Sitz des Auftraggebers gerichtlich geltend zu machen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Schriftform

Vereinbarungen der Parteien sowie die Änderungen oder Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei Übermittlung per Telefax dem Schriftformerfordernis genügt, nicht jedoch Übermittlung per E-Mail.

12. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

Stand 01. September 2011

Kontakt

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Ursula Gryza
Schlossblick 20
51588 Nümbrecht

Ruf: 0 22 93 / 90 35 24
Mobil: 0178 / 63 15 153

eMail: info@ibg-immo.de
Web: www.ibg-immo.de
Web: mobile.ibg-immo.de

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Termine nach Vereinbarung

Zu Bürozeiten:

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51429 Bergisch Gladbach

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Fax: 0 22 04 / 20 60 84

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Unser Büro befindet sich im Herzen Bensbergs am Beginn der Fußgängerzone.

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Schlossblick 20
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Hinweis

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/./p>

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.verbraucher-schlichter.de

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Aktualisiert am 10. Juni 2018
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