Immobilienverwaltung ⋅ WEG Verwaltung

Unsere Dienstleistungen im Bereich WEG-Verwaltung

Ihre WEG-Verwaltung in Bensberg

Der Bereich unserer Dienstleistungen umfasst die Verwaltung von Objekte ab zwei Einheiten. Bei uns werden Sie nicht abgewiesen, weil Ihre Eigentümergemeinschaft zu klein ist.

  1. Allgemeine und technische WEG-Verwaltung

    • Überwachung des Objektzustandes,
    • Begehungen mit dem Beirat,
    • Durchführen von Beiratssitzungen,
    • Durchführen der Eigentümerversammlung,
    • Führen der Beschlusssammlung,
    • Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft,
    • Vorschläge zur Instandhaltung bzw. Modernisierung unterbreiten,
    • Abwicklung von Versicherungsschäden: Aufnahme des Schadens, Meldung des Schadens bei der Versicherung, Beauftragung der Handwerker für die Schadensbehebung nach Freigabe der Versicherung, Beauftragung der Behebung der Folgeschäden, Abnahme der Arbeiten, Prüfen der Rechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit und Übernahme der Zahlung,
    • Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen nach Beschluss der Eigentümergemeinschaft, Einholen von Angeboten, Angebotsvergleich und Vergabe an den günstigsten zuverlässigen Anbieter,
    • Abschluss von Wartungsverträgen für Heizung, Feuerlöscher, Rauchabzugsanlage, Rolltore, Dach, Aufzug.
  2. Kaufmännische WEG-Verwaltung

    • Überprüfen der Eingangsrechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit,
    • Erstellung von Wirtschaftplänen für das laufende Wirtschaftsjahr unterteilt in umlegbare und nicht umlegbare Kosten,
    • Erstellung von Hausgeldabrechnungen für das abgelaufene Wirtschaftsjahr, unterteilt nach umlegbaren und nicht umlegbaren Kosten,
    • Erstellung von Einnahmen/Ausgaberechnungen für das abgelaufene Wirtschaftsjahr,
    • Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage nach dem neusten Urteil des BGH,
    • Erstellung von Summen- und Saldenlisten gemäß dem Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft,
    • Überwachung des Zahlungsverkehrs, Mahnwesen, nach Beschluss Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Eintreibung der Hausgeldrückstände bis zur Entziehung des Wohnungseigentums,
    • Berechnung von Sonderumlagen und deren Anforderung.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Bisherige Besuche: 183.902
© 2013-2023 IBG · Ursula Gryza
Webseitengestaltung: hemaSOFT H. Massloch